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DienstleistungenVom Immobilienverkauf bis zur Hausverwaltung. Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien handelt es sich um die Transaktion von hochwertigen Vermögensständen. Es stellt sich die Frage, ob die Vermarktung solcher Objekte einem Fachmann, dem Immobilienmakler, anvertraut werden sollte. Finanziell ist dies eine sichere Sache, denn für die Leistung eines Immobilienmaklers wird - anders als in anderen Gewerbezweigen - eine Courtage nur dann fällig, wenn er erfolgreich tätig geworden ist. So liegt es in seinem eigenen Interesse, sich intensiv für die Vermarktung eines Objektes einzusetzen. ![]() Die Vorstellung, Immobilienmakler hätten ein Interesse daran, den Preis einer Liegenschaft hochzutreiben, ist falsch. Ein Objekt, das oberhalb des Marktwertes angeboten wird, findet keine Interessenten. Ein Teil der Makleraufgabe besteht deshalb darin, den Verkäufer mit den Marktverhältnissen und dem erzielbaren Marktpreis für sein Objekt vertraut zu machen und nicht marktgerechte Preisvorstellung abzubauen. Die Provision mag dem Käufer oder Verkäufer einer Immobilie hoch erscheinen, doch belegen Betriebsvergleiche, dass mehr als 80 Prozent der Courtage auf Kosten entfallen. Der Gegenstand “Immobilie” unterscheidet sich auch völlig von anderen Gegenständen, Waren oder Gütern des Handels. Nur bei der Immobilie bedarf es zur Wirksamkeit des Kaufvertrages der notariellen Beurkundung, der besonderen Genehmigung durch die zuständige Behörde und letztlich zum Eigentumsübergang auch der Eintragung ins Grundbuch.
Versiert auf dem Immobilienmarkt tätige Banken, Versicherungen und Grundstücksgesellschaften bedienen sich regelmäßig der Dienste von Maklern bei der Beschaffung von Grundstücken und bei der Vermarktung der Objekte; seien es Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder auch Eigentumswohnungen. Sie wissen, dass je nach Marktsituation erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um Käufer zu finden. Der Makler muß das Objekt berücksichtigen, sich Grundstücksunterlagen beschaffen, unter Umständen die Wohnfläche vermessen, sich vom Bauzustand überzeugen und dann für Kaufinteressenten ein Exposé erstellen, das diesen die für sie wesentlichen Entscheidungshilfen bietet. Der Makler muß auch das Gespür dafür haben, für welches Objekt und welche Vertragsgestaltung der Markt Möglichkeiten bietet. Er muß dazu eine gesamte Marktübersicht besitzen, die zum Teil von den Verbänden der Wohnungswirtschaft vermittelt wird, die er aber im regionalen Bereich sich selbst, zum Beispiel über den Austausch an Immobilienbörsen verschaffen muß. Ist für ein Immobilienobjekt der marktgerechte Preis ermittelt, ist es angeboten worden, wird der Makler mit Interessenten das Objekt besichtigen und bei den Vermittlungsbemühungen die Vorstellungen von Käufer und Verkäufer so weit anzunähern versuchen, dass der Vertrag für den Verkauf des Objektes zustande kommt. Ehe es überhaupt zu einer Zusammenführung von Käufer und Verkäufer kommen kann, muß der Immobilienmakler die Kundenwünsche ermitteln. Er muß den Markt nach geeigneten Objekten absuchen und Finanzierungsmöglichkeiten ermitteln, die er dem Käufer anbieten kann. Dabei muß er ihn auch auf die erforderlichen Versicherungen aufmerksam machen und ihn letztlich bei allen Fragen, die mit dem Erwerb zusammenhängen, beraten. Dazu ist es unabdingbar, dass der Makler sein Wissen und seine Marktkenntnisse ständig erneuert. Dass er bei der Vermittlung von Objekten mit anderen Makler zusammenarbeitet oder die Objekte im größeren Kreis über die Immobilienbörsen anbietet, liegt im Interesse aller Beteiligten. Die Tätigkeit des Immobilienmaklers endet häufig nicht mit der Vermittlung. Oft wird er auch als Verwalter von Immobilienvermögen tätig. So bei Miethäusern aber auch bei Wohnungseigentum. Hier obliegen dem Immobilienfachmann Aufgaben, die ein Privatmann alleine nur schwer bewältigen kann. Zum Beispiel die komplizierten Abrechnungen der Betriebs- und Heizkosten, die Durchführung von Eigentümerversammlungen und aller Arbeiten, die zur Werterhaltung des Objektes nötig sind: Laufende Kontrollen, Feststellung von Schäden, Auftragsvergabe und Überprüfung, ausreichenden Versicherungsschutzes. Bei Mietobjekten gehört dazu, freiwerdende Wohnungen wieder an solvente Mieter zu vermieten, damit die Rendite des Objektes gewahrt bleibt. Häufig wird positiv festgestellt, dass gerade bei Verbindung der Hausverwalter- und Maklertätigkeit, bessere Kenntnis und Verständnis für die Eigentümergemeinschaft vorliegen und somit die Auswahl für den neuen Mieter oder Eigentümer versiert getroffen werden kann. |


